Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINES

Die Huber Media Consult GmbH, Schmiedweg 9, 6380 St. Johann in Tirol (kurz "Marktplatzbetreiber") bietet unter www.marktschatz.at einen Online-Marktplatz an, auf dem Gewerbetreibende, Freiberufler, Ärzte, öffentlich rechtliche Körperschaften, Vereine, Schulen und juristische Personen mit Sitz in Österreich ihre Waren, Dienstleistungen, Immobilien, Freizeit- und Gesundheitsangebote und dergleichen mehr präsentieren und verkaufen und Stellenanzeigen einstellen können, die von natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend "Nutzer" genannt) eingesehen und erworben werden können.

Die Huber Media Consult GmbH tritt mit der Online-Plattform MARKTSCHATZ als reiner Infrastrukturanbieter für die Anbieter auf. Sie ist weder Anbieter noch Vermittler noch Makler der Marktplatzinhalte. Die Marktplatzinhalte werden ausschließlich von den Anbietern angeboten. Verträge über die Marktplatzinhalte kommen daher ausschließlich zwischen den Anbietern und den Kunden zustande.
 

II. Geltungsbereich

Die Nutzung des Online-Marktplatzes MARKTSCHATZ setzt voraus, dass Sie sich mit den folgenden Bedingungen sowie den Datenschutzbestimmungen einverstanden erklären. Andere Geschäftsbedingungen, Datenschutzbedingungen oder Widerrufsbelehrungen haben im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag keine Gültigkeit. Die Nutzung des vom Marktplatzbetreiber auf der Website angegebenen Marktplatzes unterliegt ausschließlich den nachfolgenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen, einschließlich der Datenschutzerklärung des Marktplatzbetreibers.


III. Leistungsbeschreibung

3.1. Händler


Der Marktplatzbetreiber stellt einen Marktplatz zur Verfügung, auf dem die Händler die Möglichkeit haben, Produkte, Dienstleistungen, Immobilien und Urlaubsangebote zu präsentieren und über einen separaten externen Online-Shop zum Verkauf anzubieten und Stellenanzeigen einzustellen. Nutzer können über einen externen Online-Shop Ö-Shop Waren, Dienstleistungen erwerben bzw. Stellenangebote der Unternehmen annehmen.

Die eingestellten Produktanzeigen stellen keinesfalls Angebote des Marktplatzbetreibers dar. Der Marktplatzbetreiber ist im Zusammenhang mit dem Kaufvorgang weder ein Makler noch ein Vertreter der Händler, noch ein Verkäufer der auf dem Marktplatz zum Verkauf angebotenen Produkte. Bei Kaufverträgen zwischen Händler oder Dienstleister und Nutzer gelten ebenso die AGB, Widerrufsbelehrung und die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Händlers, Dienstleisters oder Beherbergungsbetriebs.

Für den Inhalt der Produktwerbetexte, die Erfüllung der gesetzlichen Produktkennzeichnungspflichten, die zwingenden gesetzlichen Informations- und Bestätigungspflichten im Fernabsatz, die Informationspflicht über das gesetzliche Widerrufsrecht und den Inhalt seiner Geschäftsbedingungen ist allein der Händler verantwortlich. Insbesondere haftet der Händler dafür, dass der Inhalt nicht rechtswidrig ist und nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte, verstößt.

Die auf dem Marktplatz veröffentlichten Produktanzeigen, Dienstleistungsanzeigen, Stellenangebote und Inhalte stellen nicht die Meinung des Marktplatzbetreibers dar und werden vom Marktplatzbetreiber nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Marktplatzbetreiber behält sich das Recht vor, Produktwerbung, Angebote, Werbung oder sonstige Inhalte, die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Nutzungsbedingungen oder die Ethik des Marktplatzbetreibers verstoßen, zu entfernen.

3.2. Nutzer

Der Marktplatzbetreiber bietet dem Nutzer die Möglichkeit, die vom Händler angebotenen Produkte, Dienstleistungen, Immobilien oder Freizeit- und Gesundheitsangebote zu bestellen und direkt mit dem Händler in Kontakt zu treten und Kaufverträge über Produkte abzuschließen bzw. Stellenangebote anzunehmen. Lediglich die Platzierung der Werbung für die Produkte und die Kommunikation mit dem Nutzer wird vom Marktplatzbetreiber generiert oder weitergeleitet. Darüber hinaus ist der Händler für die gesamte Kaufabwicklung verantwortlich.

3.3 Stellenanzeigen

Bei der Bewerbung um bestimmte Positionen kann der Interessent direkt über das Bewerbungsformular seine Bewerbungsunterlagen hochladen und die Bewerbung wird direkt an das Unternehmen gesendet. Der Unternehmer ist allein für die in der Stellenbeschreibung angegebenen Informationen verantwortlich. Die Huber Media Consult GmbH als Marktplatzbetreiber ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit der eingestellten Stellenangebote zu überprüfen und übernimmt keine Haftung für eventuelle Verstöße.

3.4 Verfügbarkeit

Der Marktplatzbetreiber ist bestrebt, eine möglichst hohe Verfügbarkeit seiner Internet-Dienste zu erreichen, ist aber berechtigt, die Verfügbarkeit des Marktplatzes und einzelner Internet-Dienste zeitweise einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder zur Durchführung technischer Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten) erforderlich ist. Der Nutzer hat daher keinen Anspruch auf eine gewisse Verfügbarkeit des Marktplatzes.

Der Marktplatzbetreiber übernimmt keine Haftung, die sich daraus ergibt. Die Marktplatzbetreiberin garantiert nicht, dass die Internet-Dienstleistungen des Marktplatzes mit der technischen Ausrüstung der Nutzer kompatibel sind.

3.5 Urheberrechte, Leistungsschutzrechte

Alle Inhalte und Dienstleistungen, die der Marktplatzbetreiber auf der Marktplatz-Website einstellt und veröffentlicht, wie z.B. Bilder, Grafiken, Texte, Logos, Layouts etc. sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Marktplatzbetreiber oder Dritten das alleinige Urheber- und Leistungsschutzrecht zu. Es ist dem Nutzer nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers selbst oder durch Anweisung an Dritte geschützte Inhalte zu entnehmen oder außerhalb der Website zu verwenden, indem er diese Inhalte kopiert, bearbeitet, verbreitet, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich macht und/oder in anderer Weise nutzt.

Dem Nutzer ist es untersagt, geschützte Inhalte ganz oder teilweise zu extrahieren. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Marktplatzbetreibers und etwaiger Rechteinhaber Dritter ist es auch verboten, eigene Datenbanken zu erstellen und/oder zu veröffentlichen, die wesentliche Teile der Marktplatz-Website enthalten (z.B. Händler, Preise oder Produktinformationen).

Dem Nutzer ist es nicht gestattet, andere Personen zu bitten, zu unterstützen oder zu ermächtigen, geschützte Inhalte oder Teile davon zu entnehmen oder außerhalb der Website zu verwenden oder zu veröffentlichen.

3.6 Missbräuchliche Nutzung

Der Nutzer verpflichtet sich, den Marktplatz ausschließlich im Rahmen der Nutzungsbedingungen zu nutzen. Jegliche Nutzung, die gegen die Nutzungsbedingungen, gesetzliche Vorschriften oder die Ethik verstößt, ist untersagt.

3.7 Haftung des Marktplatzbetreibers

Der Marktplatzbetreiber ist weder ein Händler der auf der Website angebotenen Produkte noch handelt er als Vertreter, Erfüllungsgehilfe oder Makler für die über den Marktplatz in Folge abgeschlossenen Kaufverträge. Der Marktplatzbetreiber übernimmt keine Verantwortung und haftet weder für den Inhalt, die Richtigkeit, die Vollständigkeit oder die Aktualität (einschließlich der Verfügbarkeit von Produkten) der vom Händler generierten Produktanzeigen noch für die Erstellung, den Inhalt, die Richtigkeit, die Vollständigkeit oder die Aktualität, noch für die Erfüllung der Produktkennzeichnungspflichten oder der Informationspflichten des Händlers im elektronischen Geschäftsverkehr.

Der Marktplatzbetreiber haftet weder für das Zustandekommen oder Nichtzustandekommen, noch für die Erfüllung oder Durchsetzbarkeit eines mit dem Händler über den Marktplatz abgeschlossenen Kaufvertrages. Der Marktplatzbetreiber haftet auch nicht für die auf dem Marktplatz angebotenen Produkte, Dienstleistungen, Freizeit- und Gesundheitsangebote oder Stellenanzeigen,  weder aus Gewährleistung, Garantie, noch aus Schadenersatz, Produkthaftung oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen - und ist nicht verpflichtet, weitere Informationen über die angebotenen Produkte einzuholen und weiterzugeben.


IV AGB betreffend Werbekunden/Unternehmen, die sich auf der Plattform präsentieren

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB-Anzeigen") regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Einschaltungen, Anzeigen oder sonstige Werbeaufträge oder Medien- und Serviceleistungen des Kunden (im Folgenden auch kurz „Anzeigen“  oder „Schaltung“ genannt) und die damit einhergehende Nutzung von Werbeflächen in den Onlinemedien der Huber Media Consult GmbH (in der Folge kurz HMC genannt) insbesondere auf der Online Plattform www.marktschatz.atund den damit verbundenen Social Media Kanälen oder in Onlinemedien von Kooperationspartnern der Huber Media Consult GmbH.

1.2. Als Werbefläche in Online Medien der Huber Media Consult GmbH im Sinne dieser AGB-Anzeigen wird die grafische oder schriftliche Darstellung von Werbeinhalten verstanden, insbesondere in Form von Bildern, Videos, Texten, Bannerwerbungen, Links u.ä. Die Werbeflächen in Online-Medien der HMC GmbH werden in weiterer Folge kurz als "Anzeigen" bezeichnet.

1.3. Als Kunde im Sinne dieser AGB-Anzeigen wird jede natürliche oder juristische Person verstanden, die keine Konsumenten im Sinne des KSchG sind,  die Anzeigen, Werbeflächen oder Schaltungen in den Onlinemedien der Huber Media Consult GmbH veröffentlichen oder nutzen.

1.4. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen der HMC und dem Kunden bestimmen sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieser AGB-Anzeigen, der Preisliste in deren jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung und der Auftragsbestätigung. Diese AGB-Anzeigen gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse zwischen dem Kunden und HMC in der jeweils zum Vertragsabschluss gültigen Fassung, auch wenn auf diese nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird, sofern Gegenstand dieser Vertragsabschlüsse die unter Punkt 1.1 genannten Leistungen sind. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, wenn der Kunde Unternehmer iSd KSchG ist, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Huber Media Consult GmbH hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.5. Die Huber Media Consult GmbH übernimmt die vom Kunden in Auftrag gegebenen Schaltungen gegen Bezahlung des in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Preisliste festgelegten Entgelts.

1.6. Die jeweils gültigen AGB-Anzeigen sind unter www.marktschatz.at abrufbar und können gemeinsam mit den Mediadaten jederzeit kostenlos entweder schriftlich oder telefonisch bei der HMC angefordert werden.

1.7.  Soweit HMC in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten als Dienstleister für den Kunden verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung auf Grundlage der Allgemeinen Auftragsverarbeiterbedingungen von HMC für Anzeigenschaltungen, die auf www.marktschatz.at abrufbar sind. 


2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Soweit sich aus der jeweiligen Preisliste nicht ausdrücklich etwas Anderes ergibt, sind Angebote der Huber Media Consult GmbH freibleibend und jederzeit bis zum Zustandekommen des Vertrages widerrufbar.

2.2. Der Vertrag kommt entweder durch die Annahme eines vom Kunden erteilten Anzeigenauftrages seitens HMC oder durch fristgerechte schriftliche Annahme eines Angebotes von HMC durch den Kunden zustande. Die Annahme eines vom Kunden erteilten Anzeigenauftrages kann von HMC auch mündlich, insbes. auch telefonisch erfolgen.

2.3. Die HMC GmbH ist zur Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung nicht verpflichtet. Der Kunde hat im Fall der Übermittlung einer Auftragsbestätigung durch HMC, die Möglichkeit, nicht korrekt wiedergegebene Anzeigenaufträge innerhalb von 3 Werktagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich unter Angabe der unzutreffenden Punkte zu rügen, wobei die Rüge an die HMC GmbH zu richten ist. Ansonsten ist der Schaltauftrag laut Auftragsbestätigung verbindlich. Beträgt der Zeitraum zwischen Übermittlung der Auftragsbestätigung einerseits und dem Anzeigenannahmeschluss andererseits weniger als 3 Werktage, so wird vom Verlag eine Rügefrist in der Auftragsbestätigung definiert. Der Kunde wird in der Auftragsbestätigung auf die Wirkung seines Verhaltens hingewiesen.


3. ABLEHNUNGSRECHT VON SCHALTAUFTRÄGEN

3.1. Die Huber Media Consult GmbH behält sich das Recht vor, die Annahme von Anzeigen -auch einzelner Schaltungen im Rahmen eines Gesamtauftrages - ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.2.Die HMC kann unabhängig davon - auch betreffend schon rechtsverbindlich angenommener Anzeigen/Schaltaufträge - vom Schaltauftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form der Schaltung zurücktreten, wenn die Schaltung nicht zumutbar ist und der HMC die die Unzumutbarkeit begründenden Umstände nicht bereits bei Zustandekommen des Vertrages bekannt waren. Unzumutbarkeit in diesem Sinne liegt jedenfalls dann vor, wenn der Inhalt der Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten oder gegen die Blattlinie des von der Schaltung betroffenen Mediums verstößt.

3.3. Der Kunde wird von der Ablehnung des Schaltauftrages ohne unnötigen Aufschub unter Berücksichtigung einer angemessenen Bearbeitungszeit durch die HMC verständigt. Dem Kunden erwachsen im Falle einer derartigen Ablehnung keine Ansprüche gegenüber der Huber Media Consult GmbH.


4. RÜCKTRITT VOM VERTRAG UND VORZEITIGE BEENDIGUNG DES VERTRAGES

4.1.Die Huber Media Consult GmbH ist bei Verzug des Kunden berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 918 ABGB, vom Schaltauftrag hinsichtlich der noch nicht veröffentlichten Schaltungen zurückzutreten. Die Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ist jedenfalls angemessen.

4.2. Unabhängig davon ist die HMC berechtigt, einen Schaltauftrag durch einseitige Erklärung vorzeitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu beenden oder davon zurückzutreten, insbesondere wenn (i) die Ausführung der von HMC geschuldeten Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird, (ii) das Medium, für das ein Schaltauftrag erteilt wurde, eingestellt wird; (iii) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der HMC GmbH weder Vorauszahlungen noch eine sonstige taugliche Sicherheit leistet; (iv) der Kunde offene Zahlungen trotz erfolgter Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der vorzeitigen Auflösung des Schaltauftrages entweder zur Gänze oder auch nur zum Teil nicht leistet.


5. DURCHFÜHRUNG VON SCHALTAUFTRÄGEN

5.1. Schaltungen erfolgen ausschließlich entsprechend den in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen Formaten auf der Online-Plattform Marktschatz und weiteren Social Media Kanälen und , den dort angegebenen Preisen sowie den dort beschriebenen technischen und sonstigen Vorgaben. Eine Schaltung ist nur im Rahmen der vorgegebenen technischen Standards möglich und geschuldet.

5.2.Die HMC ist nach freiem Ermessen berechtigt, die von ihm geschuldeten Leistungen entweder selbst auszuführen oder sich bei der Leistungserbringung Dritter zu bedienen oder einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus dem Schaltauftrag an Dritte zu übertragen.

5.3. Die HMC schuldet die Veröffentlichung der Schaltungen im vom Schaltauftrag umfassten Medium bzw. Social Media Kanal. Ein bestimmter mit der Schaltung verbundener Erfolg wird von der HMC nicht geschuldet, insbesondere nicht, dass eine bestimmte Zahl an Sichtkontakten oder eine bestimmte Auflage tatsächlich erzielt wird. Angegebene Reichweiten und/oder Auflagen- oder Userzahlen dienen lediglich zu Informationszwecken und sind nicht Bestandteil der vom Verlag geschuldeten Leistung.

5.4. Vereinbarte Erscheinungstermine sind grundsätzlich nur Cirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart wurden. Wurde kein bestimmter Fixtermin zur Vornahme der Schaltung ausdrücklich vereinbart und die Gültigkeit des Schaltauftrages von einem bestimmten Erscheinungstermin abhängig gemacht, so erfolgt die Schaltung nach Wahl der HMC unter Berücksichtigung der dem Schaltauftrag entsprechenden freien Werbeflächen oder Kapazitäten. Die HMC behält sich ein Schieberecht betreffend Schaltungen/Anzeigen ausdrücklich vor. Die Veröffentlichung der Schaltung erfolgt nach Zustandekommen des Vertrages, die Dauer der Platzierung auf der Online-Plattform richtet sich nach dem jeweiligen Vertragsabschluss. In Normalfall wird das Unternehmen jeweils für 1 Jahr präsentiert. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr zu den Bedingungen lt. aktueller Preisliste, sofern nichts gegensätzliches ausdrücklich vereinbart wird.

5.5. Änderungen oder Kürzungen, die den Zweck der Schaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, behält sich die HMC vor. Die HMC behält sich zudem vor, Texte in den Schaltungen nach den Regeln der neuen Rechtschreibung zu setzen/abzuändern. Die HMC ist überdies berechtigt, die vom Verlag auf Grund eines Schaltauftrages zu erbringende vertragliche Leistung einseitig abzuändern oder von dieser abzuweichen, wenn die Änderung und/oder Abweichung dem Kunden zumutbar ist, insbesondere weil die Änderung geringfügig und sachlich unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist. Derartige Änderungen gelten nicht als Abweichung von der von der HMC GmbH geschuldeten Leistung.

5.6. Bei telefonisch erteilten Schaltaufträgen oder telefonisch veranlassten Änderungen erfolgt die Schaltung gemäß den bei der HMC in diesem Zusammenhang angefertigten Notizen.

5.7. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht zugesagt werden und wird von der Huber Media Consult GmbH auch nicht geschuldet.

5.8. Die HMC kann dem Kunden vor Veröffentlichung der Schaltung(en) Probeabzüge übermitteln, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Wird ein Probeabzug übermittelt, hat der Kunde den Probeabzug zu genehmigen oder schriftlich und begründet innerhalb der gesetzten Frist Einwände zu erheben. Die Genehmigungsfrist wird in Relation zum Publikationstermin festgelegt. Werden seitens des Kunden innerhalb Genehmigungsfrist beo HMC einlangend keine begründeten und schriftlichen Einwände erhoben, so gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung entsprechend dem zuletzt übermittelten Probeabzug als erteilt, worauf der Kunde bei Übermittlung des Probeabzuges gesondert hingewiesen wird. Der Kunde hat nach Veröffentlichung seiner Firma auf der Online-Plattform Marktschatz,  die Möglichkeit, Änderungen in seiner Präsentation schriftlich einzubringen.

5.9. Die HMC ist unbeschadet der Pflicht des Kunden berechtigt, Schaltungen entsprechend den presserechtlichen Vorschriften für entgeltliche Ankündigungen, Empfehlungen und Berichte zu kennzeichnen oder eine unzureichende Kennzeichnung zu adaptieren; dies wird vom Kunden zustimmend zur Kenntnis genommen.

5.10. Die HMC ist nicht verpflichtet, die dem Schaltauftrag zu Grunde liegenden Unterlagen länger als drei Monate nach Vornahme der letzten Schaltung eines einheitlichen Schaltauftrages aufzubewahren.


6. PLATZIERUNG

6.1. Platzierungswünsche des Kunden sind für die Huber Media Consult GmbH nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung bindend.

6.2. Für die Veröffentlichung von Schaltungen an einer bestimmten Platzierung ist ein Zuschlag gemäß Preisliste zu bezahlen. Der Platzierungszuschlag wird vom Grundpreis errechnet und nicht von einem allenfalls rabattierten Preis.

7. INHALT DER SCHALTUNGEN UND BESONDERE PFLICHTEN DES KUNDEN

7.1. Die Huber Media Consult GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Schaltungen des Kunden auf allfällige Rechtsverstöße zu prüfen. Die HMC ist nicht verpflichtet, den Kunden auf eine allfällige durch eine Schaltung bewirkte oder drohende Rechtsverletzung hinzuweisen. Gelangt der Verlag in Kenntnis einer Rechtsverletzung, so ist der Verlag jedenfalls berechtigt, von der Erfüllung des betreffenden Schaltauftrages Abstand zu nehmen, ohne dass sich dadurch das vom Kunden zu bezahlende Entgelt mindern würde, oder rechtlich notwendige Anpassungen auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden vorzunehmen.

7.2. Für den Inhalt und die Gestaltung sowie die Gesetzmäßigkeit der Inhalte der jeweiligen Schaltungen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch für Werbemittel, die von der HMC auf Wunsch des Kunden erstellt oder beigeschafft wurden. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Schaltauftrages entweder vom Kunden beigestellten oder von HMC über Wunsch des Kunden beschafften oder erstellten Unterlagen, Daten und Werbemittel auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter sowie auf deren lauterkeitsrechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen. Die lauterkeitsrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder sonstige rechtliche Prüfung von Werbemitteln, die von der HMC auf Wunsch des Kunden erstellt oder beigeschafft werden, ist nicht Teil des Schaltauftrages. Der Kunde garantiert (§ 880a ABGB) gegenüber der HMC GmbH, dass die Schaltungen weder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen noch durch sie Rechte Dritter verletzt werden und dass der Kunde über alle für den erteilten Schaltauftrag erforderlichen Rechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm bereitgestellten Werbemitteln, Fotos, Videos und der gleichen mehr verfügt. Der Kunde darf der HMC nur Unterlagen zur Verfügung stellen, an denen er über entsprechende Verfügungsrechte verfügt. Der Kunde garantiert (§ 880a ABGB), die HMC über erste Aufforderung von allen Nachteilen freizuhalten, die durch die von Kunden beauftragten Schaltungen entstehen. Er ist insbesondere verpflichtet, der HMC sämtliche Verfahrenskosten der Streitteile, vor allem die Kosten eines gerichtlichen Entgegnungsverfahrens und die daraus resultierenden Strafen zu ersetzen, die Kosten allfälliger Entgegnungen nach der aktuellen Preisliste zu bezahlen und die Huber Media Consult GmbH hinsichtlich aller wettbewerbs-, urheber-, persönlichkeits-, verwaltungs- und strafrechtlichen Folgen, die die HMC aufgrund eines Schaltauftrages treffen können, schadlos zu halten.

7.3. Der Kunde ist unabhängig von der Kennzeichnungspflicht der Anzeige gemäß Punkt 5.9. dieser AGB-Anzeigen für die Einhaltung der für die von ihm beauftragten Schaltungen geltenden gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Vorgaben und Kennzeichnungspflichten - wie beispielsweise bei Anbot gewerblicher Dienstleistungen die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung seines Unternehmens gem. § 63 GewO - alleine verantwortlich und darf nur solche Schaltungen in Auftrag geben, welche diesen Kriterien gerecht werden.

7.4. Sofern die Anzeige durch den Kunden selbst bzw. einer für diesen tätige Agentur erstellt wurde, räumt dieser mit Erteilung des Anzeigenauftrages der HMC das Nutzungsrecht für die Durchführung des Anzeigenauftrages ein. Die HMC erhält vom Nutzer weiters die Genehmigung zur unentgeltlichen Benützung allfälliger Lichtbilder, die vom Kunden im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige verwendet wurden, zur Eigenwerbung bzw Bewerbung seiner Website. HMC erhält weiters das Recht, diese Lichtbilder zu verändern und im Rahmen der Eigenwerbung in jedem beliebigem Medium (auch mehrmals) zu veröffentlichen.

7.5. Klarstellend wird festgehalten, dass Werbemittel für Onlineschaltungen, die vom Kunden oder dessen Agentur an HMC angeliefert werden, ausschließlich die zwischen dem Kunden und HMC schriftlich definierten Cookies oder sonstigen Tracking-Technologien (die entweder am Endgerät des Nutzers gespeichert oder dazu verwendet werden [können], um Nutzerprofile zu generieren oder anzureichern, Nutzer zu identifizieren oder Nutzeraktivitäten zu erheben oder Nutzerinteressen / Nutzerverhalten vorherzusagen) beinhalten dürfen. Werden zwischen dem Kunden und HMC GmbH keine Cookies oder sonstigen Tracking-Technologien ausdrücklich als zulässig definiert, dürfen die an HMC ausgelieferten Werbemittel keine Cookies oder sonstigen Tracking-Technologien enthalten.

7.6. Ist der Kunde eine Vermarktungsagentur, garantiert der Kunde, in seinen Verträgen über die Vermarktung von Online Werbefläche mit ihren Vertragspartnern / Lieferanten jeweils zu vereinbaren, dass die an- oder ausgelieferten Werbemittel nur die zwischen dem Kunden und HMC schriftlich definierten Cookies oder sonstigen Tracking-Technologien (die entweder am Endgerät des Nutzers gespeichert oder dazu verwendet werden [können], um Nutzerprofile zu generieren oder anzureichern, Nutzer zu identifizieren oder Nutzerverhalten oder Nutzerinteressen auszulesen oder vorherzusagen) beinhalten dürfen und weiters, dass der Kunde hinsichtlich demnach zulässiger Cookies und Tracking-Technologien verpflichtet ist, alle Informationen bereit zu stellen, die für die Erfüllung der Verpflichtung zur Datenschutzinformation und der Betroffenenrechte nach den datenschutz- oder telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen durch HMC erforderlich oder zweckdienlich sind. Der Kunde garantiert gegenüber HMC, die Einhaltung dieses Vertragspunktes durch seine Vertragspartner / Lieferanten sicher zu stellen.

7.7. Die Auslieferung von gemäß Abs 6 und 7 zulässigen Cookies und die Anwendung von demnach zulässigen sonstigen Tracking- Technologien bei der Ausspielung der Werbemittel ist von HMC nur nach Maßgabe einer nach datenschutz- oder telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen gültigen und aufrechten Einwilligung des betreffenden Nutzers vorzunehmen. Hierzu wird der Kunde rechtzeitig die notwendigen und von KA verpflichtend in seine Datenschutz- und Cookie-Erklärung aufzunehmenden Informationen übermitteln. Der Kunde garantiert hierbei für die Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Informationen. Der Kunde garantiert gegenüber HMC unter Übernahme der Verpflichtung zur vollständigen Schadloshaltung (eine allfällige sonst vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt nicht für diesen Vertragspunkt), dass über Tag-in-Tagschaltungen ausgelieferte Werbemittel frei von Malware und Viren sowie nach dieser Vereinbarung unzulässigen Cookies oder sonstigen Tracking-Technologien sind, und allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
 

8. BESONDERHEITEN BEI NICHT VON HUBER MEDIA CONSULT GMBH ERSTELLTEN ODER EINGEHOLTEN WERBEMITTELN

8.1. Die Werbemittel sind - sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Anderes vereinbart wird - vom Kunden fristgerecht, vollständig, formatgerecht beizubringen.

8.2. Bei verspäteter Anlieferung der Werbemittel durch den Kunden ist der Kunde verpflichtet, der HMC die dadurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

8.3. Bei nicht formatgerecht vom Kunden beigestellten Werbemitteln behält sich der Verlag das Recht vor, diese entsprechend anzupassen und dem Kunden den dabei anfallenden Aufwand zu verrechnen oder aber den Schaltauftrag nicht durchzuführen, bis der Kunde formatgerechte Werbemittel zur Verfügung stellt. Der Anspruch  auf Bezahlung des vereinbarten Entgeltes bleibt davon unberührt.

8.4. Die Kosten für Änderungen oder Bearbeitungen der vom Kunden zur Verfügung gestellten Werbemittel durch HMC, die zur Vornahme der Schaltung erforderlich oder zweckdienlich sind oder vom Kunden gewünscht werden, hat der Kunde zusätzlich nach Aufwand zu bezahlen.

8.5. Für die Eignung vom Kunden bei gebrachter Druckunterlagen und inhaltliche Fehler beigebrachter Druckunterlagen übernimmt die HMC keine Haftung. Auch besteht keine Prüf- und/oder Hinweispflicht für die Unterlagen. Für Fehler bei der elektronischen Übertragung oder bei einer Konvertierung ist die HMC nicht verantwortlich.

8.6. Sind etwaige Mängel der von Kunden beigestellten  Werbemitteln nicht vor Veröffentlichung offenkundig erkennbar, sondern werden sie erst danach deutlich, so liegt keine Schlechterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Schaltauftrages durch die HMC vor.
 

9. BESONDERHEIT BEI VON IM AUFTRAG DES KUNDEN VON HMC ERSTELLTEN ODER EINGEHOLTEN WERBEMITTELN

9.1. Die Erstellung oder Beschaffung von Werbemitteln ist nicht Gegenstand des Schaltauftrages. Wünscht der Kunde die Erstellung oder Beischaffung der für einen Schaltauftrag erforderlichen Werbemittel durch HMC, so hat der Kunde die HMC eigens damit zu beauftragen, wobei der Kunde dafür über das Entgelt für den Schaltauftrag hinaus ein gesondertes Entgelt für die Beischaffung oder Erstellung der bestellten oder für die Vornahme der Schaltung erstellten Werbemittel zu bezahlen hat. Jedenfalls hat der Kunde der HMC die ihm erwachsenden Kosten und Auslagen für die Herstellung oder Beischaffung von Publikationsunterlagen, Videos oder Fotos zu ersetzen.

9.2. Die HMC wird dem Kunden vor Durchführung des Schaltauftrages vom ihr eingeholte oder erstellte Werbemittel zur Genehmigung übermitteln und dazu eine angemessene Frist in Relation zum vereinbarten Publikationstermin setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch des Kunden, gelten die Werbemittel als genehmigt und können zur Schaltung herangezogen werden. Der Kunde wird bei Übermittlung der Werbemittel zur Genehmigung auf die Rechtswirkungen seines Verhaltens hingewiesen.

9.3. Sofern die HMC nach den Wünschen des Kunden Werbemittel gestaltet oder beischafft und seitens der HMC entweder dafür kein gesondertes Entgelt dafür verrechnet wird oder - auch im Fall entgeltlicher Werbemittelherstellung oder -beischaffung durch die HMC - wenn keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über den Umfang der Verwertungsrechte des Kunden betreffend die Werbemittel getroffen wird, dürfen solcherart von der HMC oder deren Kooperationspartner gestaltete oder beigeschaffte Werbemittel ausschließlich zur Veröffentlichung in Medien der HMC oder seiner Kooperationspartner im Rahmen von Schaltaufträgen des Kunden in diesen Medien verwendet werden. Der Kunde erhält darüber hinaus mangels ausdrücklicher anderer schriftlicher Vereinbarung keinerlei Verwertungsrechte, die über die Verwendung des von der HMC erstellten oder beigeschafften Werbemittels in den Medien des Verlags oder dessen Kooperationspartner im Rahmen von Schaltaufträgen des Kunden in diesen Medien hinausgehen.
 

10. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

10.1. Gewährleistungsansprüche von Kunden sind - soweit sie im Folgenden nicht überhaupt ausgeschlossen werden - bei sonstigem Verlust von Gewährleistungsansprüchen innerhalb von 5 Werktagen nach dem Publikationstermin schriftlich und begründet bei der Huber Media Consult GmbH anzumelden; die Frist wird nur gewahrt, wenn die Mängelrüge innerhalb der angeführten Frist bei der HMC einlangt.

10.2. Von der Gewährleistung des Verlages für Schaltaufträge ausgeschlossen sind Mängel, die auf nicht vom Verlag bewirkte Anordnung oder auf vom Kunden bereitgestellte oder vom Verlag im Auftrag des Kunden eingeholte oder erstellte Werbemittel zurückzuführen sind; der Ausschluss von der Gewährleistung gilt ebenso, wenn vom Kunden beigestellte Werbemittel nicht den vereinbarten technischen Vorgaben entsprechen oder der Kunde Werbemittel nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig und/oder nicht formatgerecht zur Verfügung gestellt hat.

10.3. Für Fehler, die den Zweck der betreffenden Schaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, wird nicht gehaftet und auch keine Gewähr geleistet.

10.4. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der HMC GmbH ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Erfüllungszeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

10.5. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden besteht ausschließlich bei krass grober Fahrlässigkeit der HMC oder seiner Erfüllungsgehilfen, die vom Kunden nachzuweisen ist; Ein allfälliger Schadenersatzanspruch des Kunden ist mit dem Auftragswert begrenzt. Ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen (insbesondere Mängelfolgeschäden etc.).

10.6. Allfällige Schadenersatzansprüche sind vom Kunden bei sonstigem Verfall des Anspruchs innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und innerhalb von einem Jahr ab Lieferung bzw. Leistungserbringung gerichtlich geltend zu machen.
 

11. KONTAKTAUFNAHME ZU WERBEZWECKEN

Die Huber Media Consult GmbH darf den Kunden bis auf jederzeitigen Widerruf unabhängig vom aufrechten Bestand eines Vertrages über einen Anzeigenauftrag unter Verwendung der vom Kunden angegebenen Kontaktinformationen (Firmenbezeichnung, Name, Ansprechpartner/in, Anschrift, UID-Nummer, eMail-Adresse[n], Telefonnummer[n], Telefaxnummer[n], Berufs- bzw. Branchenzugehörigkeit) per Telefon, SMS, Telefax, Brief oder eMail zu nachfolgenden Zwecken kontaktieren:

– Kundengewinnung und Kundenrückgewinnung in Bezug auf Anzeigenaufträge oder Werbekooperationen in Bezug auf Onlinemedien (inkl. Social-Media-Auftritte) von der HMC.
Durchführung von Kundenzufriedenheitsbefragungen, Einladung zu Kundenincentives und Übermittlung von Imagewerbung betreffend die Onlinemedien (inkl. Social-Media-Auftritte),
Hinweis auf Aktionen, Vorteilsangebote, Gewinnspiele und Sonderthemen. Einladung zu und Hinweis auf Events, die entweder von der HMC veranstaltet werden oder an deren Durchführung sie als Kooperations- oder Werbepartner mitwirkt.
 

12. ZAHLUNGSKONDITIONEN

12.1. Wird in der Preisliste nichts Anderes angeführt, so handelt es sich bei den angeführten Preisen um Nettopreise excl. USt und excl. einer allfälligen Werbeabgabe. Die HMC behält sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nachzuverrechnen, wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert.

12.2. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig und mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarung ohne Abzug zu begleichen.

12.3. Bei Zahlungsverzug von mehr als drei Wochen werden Verzugszinsen in der Höhe von 10 Prozent p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie vorprozessuale Mahnkosten in Höhe von €12,- pro Mahnschreiben verrechnet. Bedient sich die Huber Media Consult Gmbh zur Hereinbringung von fälligen Entgelten eines Inkassobüros, ist der Kunde verpflichtet, die durch das Inkassobüro erwachsenden Eintreibungskosten zu begleichen. Kostenerstattungsansprüche der HMC infolge Einschaltung von Rechtsvertretern oder gerichtlicher Betreibung bleiben davon unberührt und fallen dem Kunden zur Last.

12.4. Die HMC behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Die HMC  ist bei Verschlechterung der Bonität des Kunden oder Zahlungsverzug auch nur mit Teilzahlungen berechtigt, selbst während der Laufzeit eines Schaltauftrages das Erscheinen weiterer Schaltungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung eines im Verhältnis zum Schaltauftrag angemessenen Betrages und/oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass dem Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen.

12.5. Provisionen werden ausschließlich nach erbrachten Vorleistungen und nur an gewerberechtlich befugte Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag direkt vom Werbemittler erteilt wird. Die HMC behält sich Änderungen der Provisionssätze - auch bei bestehenden Geschäftsverbindungen - vor.

12.6. Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz des Auftraggebers entfällt ein gewährter Rabatt. 12.7. Ausgenommen bei Zahlungsunfähigkeit der HMC oder mit gerichtlich festgestellten Forderungen des Kunden gegen die HMC  sind sowohl eine Aufrechnung durch den Kunden gegen die Entgeltforderung der HMC als auch eine Zurückbehaltung des Entgeltes aus welchem Grund auch immer unzulässig.
 

13. STORNIERUNG VON ANZEIGENAUFTRÄGEN

13.1. Bei Stornierung von Anzeigenaufträgen für Veröffentlichung von Anzeigen in Onlinemedien vor Veröffentlichung wird eine Manipulationsgebühr in Höhe von 20% des Auftragswertes an den Kunden in Rechnung gestellt. Bei Anzeigenstornierungen nach Publikation ist vom Kunden das gesamte vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

13.2. Stornierungen können nur schriftlich erfolgen.
 

14. KOMMUNIKATION ZWISCHEN DEN VERTRAGSTEILEN

14.1. Die Kommunikation zwischen der HMC und dem Kunden während der laufenden Vertragsbeziehung kann auch auf elektronischem Weg erfolgen. Der Kunde stimmt in diesem Zusammenhang insbesondere der elektronischen Übermittlung von Rechnungen von vertragsbezogener und rechnungsbezogener Kommunikation an die der HMC GmbH zuletzt als aktuell bekannt gegebene E-Mail Adresse zu. Der Kunde ist daher verpflichtet, diesen E-Mail Account regelmäßig abzurufen.

14.2. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kundendaten, insbesondere der Zustellanschrift oder Rechnungsanschrift, der von ihm verwendeten E-Mail Adresse(n), der HMC  umgehend schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Bei Unterlassung dieser Mitteilung gelten Erklärungen von der HMC als dem Kunden zugegangen, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Zustelladresse oder betreffend Rechnungen und die damit zusammenhängenden Zahlungserinnerungen an die zuletzt bekannt gegebene Rechnungsanschrift versandt wurden.
 

15. ÄNDERUNGSVORBEHALT

15.1. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, dasselbe gilt für das einvernehmliche Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform. Soweit in diesen AGB-Anzeigen im gemeinsamen Geschäftsverkehr zwischen der HMC und dem Kunden auf das Schriftformerfordernis Bezug genommen wird, sind Mitteilungen sowohl per Fax als auch per E-Mail ausreichend.

15.2. Die HMC ist berechtigt, diese AGB-Anzeigen sowie den Inhalt des Vertrages auch für laufende Vertragsverhältnisse zu ändern. Der Kunde wird über die Änderung und deren Wirksamkeit schriftlich verständigt. Die Zustimmung zur Vertragsänderung durch den Kunden gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Konditionen/Preisen fortgesetzt.

15.3. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die HMC berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, wobei jedoch zumindest eine Kündigungsfrist von 14 Tagen einzuhalten ist.


16. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

16.1. Gemäß dem Alternativen Streitbeilegungsgesetz hat der Unternehmer Verbrauchern, mit denen er in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen kann, die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung mitzuteilen und weiters zu informieren, ob der Unternehmer an einem Verfahren vor der Stelle zur alternativen Streitbeilegung teilnehmen wird.

16.2. Die für ein Schlichtungsstellenverfahren vorgesehene AS-Stelle ist:

Verein „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“
Mariahilfer Straße 103/1/18
1060 Wien

office@verbraucherschlichtung.at
www.verbraucherschlichtung.or.at
 

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

17.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Huber Media Consult GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden in diesem Fall keine Anwendung.

17.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Huber Media Consult GmbH.

17.3. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der HMC und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der HMC örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kitzbühel.

17.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck nach der unwirksamen am nächsten kommt.

17.5. Informationen zum Thema Datenschutz sind in der Datenschutzinformation / Datenschutzerklärung in der aktuellen Fassung abrufbar und können zudem jederzeit entweder schriftlich oder telefonisch bei der Huber Media Consult GmbH angefordert werden. Diese werden dem Kunden dann kostenlos zugesandt.

17.6. Soweit in diesen AGB-Anzeigen im gemeinsamen Geschäftsverkehr zwischen HMC und dem Kunden auf das Schriftformerfordernis Bezug genommen wird, sind Mitteilungen sowohl per Fax als auch per E-Mail ausreichend. HMC ist wie folgt erreichbar: per Post: Huber Media Consult GmbH, Schmiedweg 9, 6380 St. Johann in Tirol, per Telefon: 0043(0)664-530 65 66

17.7. Alle Angaben verstehen sich vorbehaltlich Satz- und Druckfehler.